Kinder haben das Recht, zu sagen was sie denken, was sie fühlen und was sie möchten. Das steht in der
UN-Kinderrechtskonvention geschrieben. Konkret hält Art. 12 fest,
dass der Kindeswille in allen Dingen, welche die Kinder betreffen,
berücksichtigt werden muss. Die Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswillens
gilt auch für Gerichte und Behörden, wenn das zu entscheidende Verfahren das Leben von Kindern berührt.
Beispiele für solche Verfahren sind die fürsorgerische Unterbringung des Kindes durch die KESB oder die
Regelung der Kinderbelange innerhalb eines Eheschutz- oder Scheidungsverfahrens. Aus dem Mitspracherecht in
allen Dingen, die sie betreffen, ergibt sich das Recht der Kinder auf eine qualifizierte
Rechtsvertretung.
Als Kindesvertreterin begleite und unterstütze ich Kinder und Jugendliche für die
Dauer des Verfahrens. Meine zentrale Aufgabe ist die sorgfältige, umfassende und altersgerechte Abklärung
des Kindeswillens. Dazu gehört, mir ein ganzheitliches, elternunabhängiges und neutrales Bild von der
konkreten Situation des Kindes machen. Ich bin dabei unabhängig von der einsetzenden Behörde und nur dem
Kind selber verpflichtet. Ich arbeite dabei an der Schnittstelle von Jurisprudenz, Psychologie und Sozialer
Arbeit.
Es geht um Dich: was Du denkst, was Du willst und was Du Dir wünschst. Ich bin an Deiner Seite, höre Dir zu und nehme Dich ernst. Wir schauen zusammen Deine Möglichkeiten an, Deine Wünsche und Ideen, vielleicht auch Deine Ängste und Sorgen. Ich beantworte Deine Fragen zum Verfahren, begleite und unterstütze Dich. Zudem setze ich mich dafür ein, dass Deine Meinung angemessen berücksichtigt wird.
Als Absolventin des CAS Kindesvertretung/Verfahrensbeistandschaft und zertifiziertes Mitglied von Kinderanwaltschaft Schweiz habe ich mich vertieft mit der Rolle der Kindesvertreterin auseinandergesetzt und bin den Standards der Kinderanwaltschaft Schweiz verpflichtet. In meiner CAS Abschlussarbeit habe ich mich intensiv mit dem Spannungsfeld Kindeswille/Kin deswohl, dem Spannungsfeld Familienprimat/Kindeswohlgefährdung und den Grenzen der Rolle der Kindesvertretung auseinandergesetzt, sowie mir Wissen zu Sektenfragen angeeignet.
Unmittelbar nach Abschluss meines Jurastudiums- vor nun schon 25 Jahren- habe ich zwei Jahre in Washington DC im Bereich
Frauenhandel und Gefängnisreform gearbeitet. Zurück in der Schweiz arbeitete ich zunächst
am Schiedsgericht für nachrichtenlose Konten und spezialisierte mich danach im Markenrecht.
Nach der Geburt meines dritten Sohnes war ich einige Jahre Vollzeitmutter und später Teilzeit selbstständig erwerbende
Fotografin. Meine Söhne sind inzwischen 20, 18 und 16.
In meiner Freizeit tanze ich schon seit eh und je und spiele seit etwa 10 Jahren mit viel Freude Tennis.